Thema:  Mineralien aus Österreich

Gediegen Gold

Au, kubisches Kristallsystem, Tirol
Die Kartenfunktionalität
ist von aktiviertem Javascript abhängig
Gediegen Gold (Ai767): Foto: A. Schumacher, NHM Wien
Gediegen Gold (Ai767): Foto: A. Schumacher, NHM Wien

Reich mit dünnen Goldblechen besetztes, von Quarzadern durchzogenes graues Gesteinshandstück in der Größe von 8 x 7 x 5 cm.

Datierung

1817

Fundort

Hainzenberg > Zillertal > Tirol > Österreich

± 350 km vom NHM entfernt

Größe

8 x 7 x 5 cm

Abteilung / Sammlung

Mineralogie-Petrographie > Mineralien

Sammlungseingang: Im Jahr 1817 von Rudolph Graf von Wrbna-Freudenthal (1761-1823) erworben.

Inventarnummer

Ai767

Saal / Vitrine

I / 4

Website Abteilung

NHM - Mineralogie-Petrographie

Website Sammlung

NHM - Sammlung Mineralien

Weiter zum vorherigen und nächsten Objekt ...

Zusatzinformation

Joseph von Sperges berichtet uns im Jahre 1765 in seiner "Tyrolischen Bergwerksgeschichte“ über das Goldbergwerk von Hainzenberg. Die Entdeckung dieses Goldbergwerkes im Zillertal, an der Grenze zu Salzburg, erfolgte bereits im 16. Jahrhundert. Die Ausbeute gab ab 1630 Anlass zu heftigen Streitigkeiten zwischen dem Landesfürsten von Tirol und dem damaligen Erzbistum Salzburg. Der Bergbau in und um Hainzenberg (Rohrberg, Gerlosberg und Laimacherberg) förderte bis Ende des 2. Weltkriegs Gold, welches im Innsbrucker Quarzphyllit in Goldquarzitlagern auftritt. Das Hainzenberger Revier war die wichtigste Goldvererzung im Zeller Bergbaugebiet. Es sind zehn schichtparallele goldführende Zonen in den Quarzphylliten bekannt, von welchen das Friedrichslager das bekannteste ist. Das Gold kommt in Form von Blättchen oder Schuppen gediegen oder mit Arsenkies verwachsen vor. Die Ausbeute des Zeller-Bergbaus von ca. 1600-1870 betrug etwa 300.000 Tonnen Roherz zu ca. 7 Gramm Feingold je Tonne. Seit 1997 ist die Grube Hainzenberg als Schaubergwerk befahrbar.

Zitate

Bauer, J.K. (1989) Der Goldbergbau Zell am Ziller, Tirol. Eine historische Betrachtung, Jahrb. Geol. B.-A., Bd.123/1,S143-16.

Siehe auch folgende Inhalte ..